Wärmepumpen-Förderung in Berlin
ℹ️ Hinweis: Die Förderbeiträge können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der Bundesförderung (BEG) und des Landes Berlin. Stand: 2026.
Das Land Berlin und der Bund unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme mit attraktiven Förderbeiträgen. Profitieren Sie von Zuschüssen von bis zu 15.000 € oder mehr.
Bundesförderung (BEG) – Zuschüsse des Bundes
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen:
| Luft-Wasser Wärmepumpe (EFH) | 5.000 € – 7.000 |
| Erdwärmepumpe (EFH) | 8.000 € – 11.000 |
| Großwärmepumpen (MFH, Gewerbe) | Individuell, höhere Beiträge |
Landesförderung Berlin
Das Land Berlin ergänzt die Bundesförderung (BEG) mit eigenen Förderprogrammen:
- Zuschuss für Erdwärmesonden: Unterstützung bei der Bohrung von Erdwärmesonden
- EBW: Geförderte Gebäudeenergieberatung vor der Sanierung
- Bonus bei Gesamtsanierung: Zusätzliche Förderung bei Kombination mehrerer Maßnahmen
Zuständig ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Steuerliche Vorteile
Investitionen in energetische Sanierungen (inkl. Wärmepumpen) können in Berlin steuerlich geltend gemacht werden:
- Abzug als Liegenschaftsunterhalt bei Ersatz einer bestehenden Heizung
- Abzug als energiesparende Investition bei wertvermehrenden Maßnahmen
- Verteilung der Abzüge über maximal drei Steuerperioden
Konsultieren Sie Ihren Steuerberater für Ihre individuelle Situation.
So beantragen Sie die Förderung
- Vor der Installation: Förderantrag bei der Bundesförderung (BEG) einreichen
- Bewilligung abwarten: Mit der Installation erst nach Zusage beginnen
- Nach der Installation: Abschlussdokumente einreichen
- Auszahlung: Der Förderbeitrag wird nach Prüfung überwiesen
Der von uns vermittelte Fachbetrieb unterstützt Sie beim gesamten Förderprozess.
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